Diagnostik

„Der sonderpädagogische Förderbedarf wird durch eine Diagnostik der wesentlichen lern- und entwicklungsfördernden bzw. -hemmenden Faktoren ermittelt und lernprozessbegleitend beobachtet. (Lehrplan sonderpädagogische Förderung, 2002, S.6, Hrsg.: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein)

Diagnostische Vorgehensweisen sind:
  • kriteriengeleitete Beobachtung
  • Befragung / Gespräche
  • Einschätzskalen
  • diagnostischen Prüfverfahren

(Lehrplan sonderpädagogische Förderung, 2002, S.7, Hrsg.: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein)

Schwerpunkte der diagnostischen Arbeit sind:
  • die Erstellung sonderpädagogischer Gutachten zur evtl. Ermittlung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • Verfassen und Fortschreiben der sonderpädagogischen Förderpläne für Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf
  • individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen im schulischen Kontext auf der Basis einer Lernausgangsdiagnose und einer fortlaufenden Lernprozessdiagnose