Inklusion
Im neuen schleswig-holsteinischen Schulgesetz heißt es:
„Zur Erreichung der Bildungs- und Erziehungsziele sind Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen besonders zu unterstützen. Das Ziel einer inklusiven Beschulung steht dabei im Vordergrund“ (SchulG S-H §4,11. GVOBl. Schl.-H.)
Was bedeutet Inklusion in der Schule?
- Alle SchülerInnen werden als Persönlichkeit angenommen, unabhängig von ihren Begabungen, Fähigkeiten und sozialer oder kulturell religiöser Herkunft. Inklusion beinhaltet für uns, als Schule, die gegenseitige Akzeptanz von Menschen mit und ohne Behinderung. Das gemeinsame Leben und Lernen aller Kinder ist sinn- und wertvoll, wenn unterschiedliche Kinder unterschiedlich bleiben dürfen bzw. können. Diese Entwicklung bedarf einer pädagogischen Begleitung. Der Unterricht wird so gestaltet, dass den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Potenzialen der Schüler Rechnung getragen wird. Durch die Unterstützung von Sonderpädagogen und internen Doppelbesetzungen der Kooperationsschulen (Link) gibt es dafür vielfältige Möglichkeiten.
- Für eine gelingende Inklusion arbeiten die Schulen des Kreises seit langem mit Lehrkräften des Förderzentrums der Albert-Schweitzer-Schule eng und vertrauensvoll zusammen, so dass möglichst jedes Kind die Voraussetzung erhalten kann, seinen Platz in der Klasse und im Leben zu finden. Die Inklusion hilft uns Unterschiede zu überbrücken. Sie ist die pädagogische Chance, gut miteinander umzugehen und gemeinsam zu lernen.
Wie kann die Unterstützung im Rahmen der inklusiven Beschulung aussehen?
- Unterstützung der Regelschullehrkraft im Unterricht, z.B. durch Team-Teaching und gemeinsame Erarbeitung von differenzierten Unterrichtsinhalten und -materialien
- Bei Bedarf Einzel- und Kleingruppenförderung
- Beratung von Schülern, Eltern und Lehrern
- Lernprozessbegleitende Diagnostik
- Erstellung von sonderpädagogischen Gutachten
- Zusammenarbeit mit weiteren pädagogischen- und therapeutischen Fachkräften
- Erstellung und Besprechung von individueller Förderpläne
- Unterstützung bei der Erstellung von individuellen Zeugnissen / individuellen Leistungsbewertungen