Inklusion

 

Im neuen schleswig-holsteinischen Schulgesetz heißt es:
„Zur Erreichung der Bildungs- und Erziehungsziele sind Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen besonders zu unterstützen. Das Ziel einer inklusiven Beschulung steht dabei im Vordergrund“ (SchulG S-H §4,11. GVOBl. Schl.-H.)

Was bedeutet Inklusion in der Schule?

Wie kann die Unterstützung im Rahmen der inklusiven Beschulung aussehen?