Beratung

im Rahmen der Schulischen Erziehungshilfe

 

Das primäre Ziel der schulischen Erziehungshilfe ist die bestmögliche soziale und schulische Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen in der sozialen und emotionalen Entwicklung sowie die Früherkennung von Problemsituationen und entsprechende präventive Interventionen.

Manchmal ist eine positive Teilhabe am schulischen Lernen und Leben für Kinder und Jugendliche problematisch. Dann ist eine besondere Beratung und Unterstützung erforderlich, die über die präventiven Förderleistungen der Regelschule hinausgeht.

Anlässe für die Beratung durch die schulische Erziehungshilfe können sein:

Die schulische Erziehungshilfe ist ein reguläres Angebot der Förderzentren im Kreis Pinneberg. Speziell ausgebildete Lehrkräfte der Förderzentren können bei Bedarf von den Lehrkräften der Regelschulen zur Beratung angefordert werden. Die Beratung umfasst Unterrichtsbeobachtungen sowie Gespräche mit den Lehrkräften, dem betreffenden Schüler bzw. der Schülerin sowie mit den Eltern. Eine Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit ist oft hilfreich.

Im Beratungsverlauf werden die bestehenden Schwierigkeiten erörtert und unterstützende Maßnahmen empfohlen und in Absprache mit den Betroffenen gemeinsam Ziele und Maßnahmen festgelegt.

Dabei kann es sinnvoll sein, außerschulische Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen, z. B. Ergotherapie, Lerntherapie oder Psychotherapie. Sollte das Ergebnis der Beratung die Empfehlung sein, Angebote des Fachdienstes Jugend / Soziale Dienste in Anspruch zu nehmen, stellt die Beratungslehrkraft in Absprache mit den Eltern den Kontakt her.

Die Kontaktaufnahme zu den Lehrkräften des Beratungsteams erfolgt über das Sekretariat des Förderzentrums.