Diagnostik
„Der sonderpädagogische Förderbedarf wird durch eine Diagnostik der wesentlichen lern- und entwicklungsfördernden bzw. -hemmenden Faktoren ermittelt und lernprozessbegleitend beobachtet. (Lehrplan sonderpädagogische Förderung, 2002, S.6, Hrsg.: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein)
Diagnostische Vorgehensweisen sind:
- kriteriengeleitete Beobachtung
- Befragung / Gespräche
- Einschätzskalen
- diagnostischen Prüfverfahren
(Lehrplan sonderpädagogische Förderung, 2002, S.7, Hrsg.: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein)
Schwerpunkte der diagnostischen Arbeit sind:
- die Erstellung sonderpädagogischer Gutachten zur evtl. Ermittlung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Verfassen und Fortschreiben der sonderpädagogischen Förderpläne für Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf
- individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen im schulischen Kontext auf der Basis einer Lernausgangsdiagnose und einer fortlaufenden Lernprozessdiagnose